Konditionen

Psychotherapie-Konditionen

Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). Pro Einzelsitzung entspricht das je nach Aufwand und Schwere des Falls 135,52 € – 153 € pro 50 Minuten. Zusätzlich können Kosten für Diagnostik oder das das Verfassen von Berichten anfallen. Vor dem ersten Gespräch erhalten Sie von mir eine Honorarvereinbarung. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie mich gerne!

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe in der Regel übernommen. Der Umfang der übernommenen Sitzungen richtet sich dabei jedoch nach Ihrem persönlichen Vertrag. Bitte kontaktieren Sie im Vorhinein Ihre Krankenkasse/Beihilfe, um folgende Fragen zu klären:  

  • Ist eine Psychotherapie im Leistungsumfang des Vertrags enthalten? Falls ja, wie viele Therapiestunden sind vorgesehen?
  • Werden die Kosten voll oder nur anteilig erstattet?
  • Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) sowie den neuen gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Bundesärztekammer (BÄK), Verband der Privaten Krankenversicherung und Beihilfeträgern von Bund und Ländern, die seit dem 1.7.2024 für psychotherapeutische Leistungen bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigte gültig sind. Ein Informationsblatt zu diesen neuen Leistungen finden Sie hier

Bei Fragen hierzu bin ich Ihnen gern behilflich.

Es gibt viele Gründe, eine Psychotherapie selbst zahlen zu wollen, z. B. eine geplante Verbeamtung, der Wunsch, dass die Krankenkasse keine Informationen über die psychische Erkrankung erhalten soll, das Abschließen einer Berufsunfähigkeitsversicherung, der Wechsel in eine Private Krankenkasse oder bei Ablehnung der Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung. In diesen Fällen können Sie die Kosten der Behandlung selbstverständlich selbst zahlen.

Die Abrechnung erfolgt nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Gemäß der Ziffer 870 der GOP unter Zugrundelegung eines 3,1-fachen Steigerungssatzes belaufen sich die Kosten auf 135,52 € pro Sitzung (Stand August 2025). Zusätzlich können Kosten z.B. für weitere Diagnostik, biografische Anamnese, Befundberichte und Bescheinigungen anfallen. 

Bereits vor dem Erstgespräch, welches kostenpflichtig ist, erhalten Sie von mir eine Honorarvereinbarung, der Sie die Kosten entnehmen können. 

Bei Fragen hierzu bin ich Ihnen gern behilflich.

Da die Wartezeiten für einen Therapieplatz in Hamburg oft sehr lang sind und der Bedarf an Psychotherapieplätzen durch kassenzugelassene Therapeut:innen nicht gedeckt werden kann, finanzieren viele gesetzliche Krankenversicherungen in begründeten Einzelfällen auch Psychotherapien in Privatpraxen. Die Krankenversicherungen haben einen Versorgungsauftrag und sind nach § 13 Abs. 3 SGB V gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen innerhalb einer akzeptablen Wartezeit eine psychotherapeutische Behandlung zu ermöglichen.

Ich biete für gesetzlich Versicherte diese Therapie im sogenannten Kostenerstattungsverfahren an.

Die wichtigste Voraussetzung hierfür ist, dass Ihnen bei kassenzugelassenen Psychotherapeut:innen nachweislich kein zeitnaher Therapieplatz angeboten werden kann. Bitte beachten Sie, dass dieses Verfahren mit einem gewissen bürokratischen Aufwand verbunden ist.

Ablauf bei mir

  • Erstgespräch auf Selbstzahlerbasis: Bereits das Erstgespräch ist kostenpflichtig. Hier klären wir Ihr Anliegen und prüfen, ob wir den therapeutischen Weg gemeinsam gehen möchten.

  • Im Erstgespräch erhalten Sie von mir die notwendigen Formulare und Informationen für die Kostenerstattung. Ich stehe Ihnen selbstverständlich bei Fragen zum Vorgehen zur Seite.

  • Therapiesitzungen, die vor Bewilligung durch die Krankenkasse stattfinden, sind in der Regel nicht erstattungsfähig.

Kosten

Die Abrechnung erfolgt nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)Gemäß der Ziffer 870 GOP und unter Zugrundelegung eines 3,1-fachen Steigerungssatzes betragen die Kosten 135,52 € pro Sitzung (Stand August 2025). Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten jedoch nur den 2,3-fachen Satz. In diesem Fall beläuft sich die Erstattung auf 100,55 € pro SitzungDen Differenzbetrag von 34,97 € pro Sitzung müssten Sie dann privat übernehmen.

Eine übersichtliche Zusammenstellung des genauen Vorgehens finden Sie hier.

Gebuchte Termine können Sie bis 48 Stunden vor dem Termin kostenlos stornieren. Andernfalls wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 Euro fällig. Ich verzichte auf das Ausfallhonorar, wenn Sie ein ärztliches Attest vorlegen können oder wenn ich den Termin kurzfristig neu vergeben kann. 

Psychologische Psychotherapeutin

Verhaltenstherapie

Paartherapie

Diagnostik

Derzeit praktizierend in

Rothenbaumchaussee 26
20148 Hamburg

Kontakt

therapie@rosalieweigand.de